Gemeinsamer Resolutionsantrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses am 09.02.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Vehreschild,

Mobilität ist ein Grundbedürfnis aller Bürgerinnen und Bürger. Mobilität ermöglicht gesell-schaftliche Teilhabe und auch wirtschaftliches Wachstum. Unsere gesamte Region ist als Ballungsraum durch ein hohes Verkehrsaufkommen geprägt. Dieses Verkehrsaufkommen wird sich in der Zukunft nach allen vorliegenden Studien noch deutlich verstärken. Ein Verzicht auf zusätzliche Verkehrsinfrastruktur bei uns zu Lasten anderer oder das alleinige Verlassen auf den ÖPNV bei einem jetzt schon gut ausgebauten System kann keine umfassende Lösung sein.

Der bisherige Planungsverlauf der Rheinspange 553 und die Ergebnisse der umfangrei-chen Untersuchungen haben aber auch gezeigt, dass jegliche Art einer Rheinquerung Belastungen für Mensch und Natur mit sich bringen wird. Deshalb sind einerseits die stark schutzwürdigen Güter Mensch und Natur bzw. die Wohnqualität unserer Stadt in allen Planungen zum Wohl unserer Bürger zu berücksichtigen. Andererseits wird die Notwen-digkeit einer zusätzlichen Rheinquerung zwischen Köln und Bonn sowohl für die in Nie-derkassel lebenden Menschen als auch die ansässige Wirtschaft in diesen Ergebnissen aufgezeigt.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss bzw. der Rat der Stadt Niederkassel nachfolgende Resolution:

  1. Alle Beteiligten werden dazu aufgefordert, sich bei den weiteren Planungen der Rheinspange auf die Tunnelvarianten zu konzentrieren. Ein Brückenbauwerk auf dem Gebiet der Stadt Niederkassel wird abgelehnt. Die ehrliche Berücksichtigung schutzwürdiger Güter einerseits und die verkehrliche Bedeutung der Rheinspange für eine gesamte Region als Teil des größten und produktivsten europäischen Wirtschaftsraumes sowie als bedeutende Dreh-scheibe in und für Europa andererseits sind wesentliche Gründe, die ein höheres Gesamtbudget einer Tunnelvariante mehr als rechtfertigen.
  2. Die Planung der verkehrlichen Anbindung mit einer Anschlussstelle bei den mög-lichen Tunnelvarianten an das Netz der Umgehungsstraßen L269n bzw. L82 soll bereits jetzt bei allen städtebaulichen Planungen Berücksichtigung finden, um den Zubringerverkehr über das Umgehungsstraßennetz abwickeln zu können.
  3. Die Stadt Niederkassel wird beauftragt, diese Resolution an den Empfängerkreis des ersten Positionspapiers aus dem Jahre 2016 zu senden und in allen Gesprä-chen auf allen Ebenen zu vertreten.