Antrag: zur Reduzierung und Konzentration der Wahlplakatierung


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,


die Fraktion der FDP beantragt, der Rat möge folgendes beschließen:
Der Rat bittet die Verwaltung, rechtzeitig vor den kommenden Wahlen ein Konzept zur
Reduzierung und Konzentration der Wahlplakate zu entwickeln und mit den Parteien
abzustimmen. Kernpunkte des Konzeptes sollten sein:

  1. Anstelle der übermäßigen Plakatierung im öffentlichen Raum werden in
    Wahlkampfzeiten an zentralen Stellen in den Ortsteilen Niederkassels ausreichend
    große Plakattafeln den Parteien zur Verfügung gestellt, auf denen diese ihre
    Wahlplakate präsentieren.
    Die Anzahl, Aufstellorte und Verteilung der Werbeflächen auf den Plakatwänden sind
    mit den Parteien innerhalb und außerhalb des Rats festzulegen.
  2. Ebenso werden den Parteien Standorte auf dem öffentlichen Raum für einzelne
    Großplakate nachgewiesen.
  3. Im Gegenzug wird die Sondernutzung des öffentlichen Raums für die
    Wahlplakatierung außerhalb der zur Verfügung gestellten Flächen untersagt.
  4. Die Plakatierung zur Ankündigung von Veranstaltungen der Parteien bleibt hiervon
    ausgenommen.
    Konto: 4003018, Kreissparkasse Köln (BLZ 370 502 99) IBAN: DE81370502990004003018, BIC COKS DE 33
    Sollte dieser Antrag keine Mehrheit finden, so beantragt die FDP-Fraktion hilfsweise:
  5. Anstelle der Aufstellung zentraler Plakattafeln beschränkt die Verwaltung die Zahl der
    Aufstellungsorte (Straßenlaternen) für Wahlplakate auf 40 je werbender Partei.
  6. Den Parteien werden Standorte auf dem öffentlichen Raum für einzelne Großplakate
    nachgewiesen.
  7. Die Sondernutzung des öffentlichen Raums außerhalb der zur Verfügung gestellten
    Flächen wird untersagt.
  8. Die Plakatierung zur Ankündigung von Veranstaltungen der Parteien wird hiervon
    ausgenommen.
    Mit einer Überweisung an den Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss zur Vorberatung
    wäre die FDP-Fraktion einverstanden.

Begründung:
Nach unserem Grundgesetz haben die Parteien in der politischen Willensbildung
mitzuwirken. Die Parteien können diesen Auftrag nur dann wirksam wahrnehmen, wenn sie
auch nach außen tätig und sichtbar werden. Dementsprechend sind die Kommunen
gehalten, den Parteien ausreichend Gelegenheit zur Wahlwerbung zu geben.
Gleichwohl wird die bisherige Plakatflut von vielen Bürgerinnen und Bürgern als übermäßig
und als Verschandelung des öffentlichen Raums empfunden. Dem soll durch eine
Konzentration der Plakatwerbung auf zentrale Stellen und einige Großplakate begegnet
werden.

Die hilfsweise Alternative einer zahlenmäßigen Beschränkung der Aufstellorte würde dieser
Zielsetzung nicht in gleichem Maße gerecht, wäre aber immerhin ein Schritt in die richtige
Richtung. Die Anzahl von 40 Aufstellorten je Partei entspricht dem Ansatz 1 Aufstellort auf
etwa 100 Einwohner = 400 Aufstellorte, geteilt durch 10 Parteien = 40 je Partei. Dieser
Ansatz wurde vom OVG Schleswig im Jahre 2017 akzeptiert.
Angesichts der zunehmenden Wahlwerbung im Internet und in den sozialen Medien ist die
Plakatierung nicht mehr im bisherigen Maße zur politischen Meinungsbildung von
Bedeutung. Die Funktion der Plakatwerbung, das allgemeine Wahlinteresse zu verstärken,
kann auch durch die Großplakate, etwa an Ortseingängen, erfüllt werden.