Antrag für den UVP Ausschuss: Bebauungsplan Evonik-Gelände

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Vehreschild,
sehr geehrter Herr Himmelrath,


die FDP-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet darum, diesen auf die Tagesordnung der
nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Planung zu setzen.


Antrag:
Die Stadt Niederkassel beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das
südliche Gelände der Evonik. Ziel der Planung soll sein, die Ansiedlung von
chemischen Betrieben auf bisher genutzten und versiegelten Flächen zu
konzentrieren und bisher nicht oder landwirtschaftlich genutzte Flächen freizuhalten.
Auch der Forderung nach einem möglichst geringen Flächenverbrauch soll damit
Rechnung getragen werden. Ferner soll die Planung das Sicherheits- und
Schutzbedürfnis der Einwohner der Stadt Niederkassel berücksichtigen und adäquate
Sicherheitsmaßnahmen ermitteln sowie ausreichende Sicherheitsabstände
sicherstellen.


Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss wird eine Veränderungssperre für das
Plangebiet beschlossen, um die Verwirklichung der Planziele zu gewährleisten. Dabei
ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu prüfen, damit das Wirksamwerden der
Veränderungssperre nicht durch Einlegung von Rechtsmitteln verzögert werden kann.


Begründung:

Mit der Bebauungsplanung behält die Stadt die Steuerungsmöglichkeit für die Entwicklung
des in vieler Hinsicht bedeutsamen Industriestandortes. Anders als in
Baugenehmigungsverfahren gibt das Bebauungsplanverfahren mit der Beteiligung der
Öffentlichkeit den Betroffenen das Recht, mit ihren Anregungen und Bedenken gehört und
berücksichtigt zu werden. Angesichts der Nähe zur umgebenden Wohnbebauung ist das aus
Sicht der FDP unverzichtbar.
Das Planungsziel verfolgt das umweltpolitische Ziel, den Flächenverbrauch durch vorrangige
Nutzung schon versiegelter Flächen zu minimieren. Gleichzeitig soll durch ausreichende
Abstände und risikoorientierte Zuordnung von Bauflächen die Immissionsbelastung der
Umgebung minimiert werden.
Die Veränderungssperre während des Planverfahrens berechtigt zur Rückstellung von
Bauanträgen ohne Entschädigung, um das Planungsziel nicht durch vorherige
Tatsachenschaffung zu unterlaufen. Damit behält die Stadt ihre Steuerungsmöglichkeit.